Kantonale Kinder- und Jugendsubvention

Die Kinder- und Jugendsubvention wurde 2008 ins Leben gerufen, um Projekte von oder für und mit im Kanton Freiburg wohnhaften Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

 

Die Projekte müssen einen kollektiven, sozialen und erzieherischen Aspekt haben.

Sie können ein Gesuch um Kinder- und Jugendsubvention einreichen, wenn Sie:

  • eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen vertreten (die Bezugspersonen müssen zwischen 20 und 30 Jahre alt sein);
  • eine gemeinnützige Organisation vertreten, die sich hauptsächlich ausserschulischen Kinder- und Jugendaktivitäten widmet;
  • eine Gemeinde sind, die im Bereich Kinder und Jugend Projekte umsetzt.

Das Gesuch um Unterstützung muss vor der Projektumsetzung eingereicht werden.

Gesuche können viermal pro Jahr eingereicht werden. Die Fristen für das Einreichen der Unterstützungsgesuche sind auf den 15. Februar, 15. April, 15. August und 15. November des laufenden Jahres festgelegt.

 

«I mache mit!» Kinder- und Jugendsubvention — Finanzierungsmodalitäten 2019 – 2021

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Website der Fachstelle für Kinder- und Jugendförderungdes Kantons Freiburg


Haben Sie Probleme? Fragen? Frisbee ist in der Kommission vertreten, welche die Subventionsgesuche prüft, und hilft Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns um Rat zu fragen!