Aktuelles


09.06.20
Covid-19 – Jugendlager und -Freizeitbeschäftigungen

 

Frisbee ermutigt seine Mitglieder nachdrücklich, ihre Lager zu organisieren.



Infolge der Mitteilungen des Bundesrates  vom 27. Mai 2020, hat der DOJ (Dachverband Offene Kinder und Jugendarbeit Schweiz) unverzüglich die Rahmenvorgaben geändert und dem Bundesamt  für  Gesundheit  zur Kontrolle der Konformität unterbreitet.

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Das Bundesamt  für Sport  (BASPO ) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit  (BAG) , dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt  für Kultur (BAK)  die Rahmenbedingungen,  welche für die Lager im Bereich der Kultur, der Freizeit und des Sports zuständig sind, bearbeitet.


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Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) haben in Absprache mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Richtlinien und ein Musterschutzkonzept für Sommerlager erarbeitet.


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Frisbee hat in Zusammenarbeit mit den Verbindungsgruppen der Jugendvereine der Kantone Waadt und Genf und dem Jugendelegierten des Kantons Wallis, ein kantonales Schutzkonzept  für die Ferienlager und Jugend- und Kinderaktivitäten  erstellt. Dieses Dokument wurde vom ad interimen Kantonsarzt  nachgelesen.


Hier lesen: COVID-19- SCHUTZKONZEPT_FRISBEE


Jeder Organisator kann auch seine eigenen Schutzkonzepte gemäss, der gegebenen Realitäten, entwickeln.


Im Falle von Fragen oder Gebrauch von Hilfe,  steht die Koordinatorin von Frisbee  gerne zu Ihrer Verfügung:  

coordination@frisbeenet.ch (+41 (0)77 463 58 10)