Aktuelles
09.06.20
Covid-19 – Jugendlager und -Freizeitbeschäftigungen
Frisbee ermutigt seine Mitglieder nachdrücklich, ihre Lager zu organisieren.
Infolge der Mitteilungen des Bundesrates vom 27. Mai 2020, hat der DOJ (Dachverband Offene Kinder und Jugendarbeit Schweiz) unverzüglich die Rahmenvorgaben geändert und dem Bundesamt für Gesundheit zur Kontrolle der Konformität unterbreitet.
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Das Bundesamt für Sport (BASPO ) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) , dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Rahmenbedingungen, welche für die Lager im Bereich der Kultur, der Freizeit und des Sports zuständig sind, bearbeitet.
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Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) haben in Absprache mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Richtlinien und ein Musterschutzkonzept für Sommerlager erarbeitet.
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Frisbee hat in Zusammenarbeit mit den Verbindungsgruppen der Jugendvereine der Kantone Waadt und Genf und dem Jugendelegierten des Kantons Wallis, ein kantonales Schutzkonzept für die Ferienlager und Jugend- und Kinderaktivitäten erstellt. Dieses Dokument wurde vom ad interimen Kantonsarzt nachgelesen.
Hier lesen: COVID-19- SCHUTZKONZEPT_FRISBEE
Jeder Organisator kann auch seine eigenen Schutzkonzepte gemäss, der gegebenen Realitäten, entwickeln.
Im Falle von Fragen oder Gebrauch von Hilfe, steht die Koordinatorin von Frisbee gerne zu Ihrer Verfügung:
coordination@frisbeenet.ch (+41 (0)77 463 58 10)