Aktuelles


01.06.21
Rahmenvorgaben für Lager

Ab dem 31. Mai 2021 gilt: Sportlager sind für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger unter Einhaltung der aktuell gültigen Schutzvorgaben (des Bundes, der Kantone und der Anlagebetreiber) durchführbar. 


Leitende dürfen altersunabhängig so viele teilnehmen, wie für die Durchführung nötig sind. Bei Lagern von Teilnehmenden mit Personen mit Jahrgang 2000 und älter gilt eine Personen-Beschränkung von 50 Personen (inkl. Leiterinnen und Leitern).



Die Rahmenvorgaben für die Erarbeitung von spezifischen Lagerschutzkonzepten zeigen auf, wie Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzvorschriften stattfinden können