Aktuelles
24.02.22
COVID 19 Massnahmen
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem 17. Februar 2022 fast alle Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie aufzuheben.
Nur die folgenden Massnahmen bleiben bis zum 31.3.2022 in Kraft: Maskentragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen und fünftägige Isolation für positiv getestete Personen. Alle anderen Einschränkungen auf nationaler Ebene, wie z. B. die Pflicht zur Vorlage eines Zertifikats, werden ab dem 17.2.2022 aufgehoben.
Die Organisation von Sportlagern unterliegt keinen besonderen Empfehlungen mehr und die Lager können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Die Pflicht zum Covid-Zertifikat und zum Tragen einer Maske entfällt. Die Grundregeln wie Handhygiene, regelmässiges Lüften der Räume etc. bleiben hingegen bestehen, da das Virus trotz allem weiter zirkuliert.